Urteil Nr. 837 - Kreisspielleiter West WN

22.12.2019
Finanziell: Ja
Betrag: 50 €
Nichtantreten (KO B 2.12)

Der TTC Konken trat zum Spiel am 3.12. in der Kreisklasse A West-Nord gegen den TTC Altenglan 3 nicht an.

Gemäß WO wird das Spiel mit 2:0 Punkten, 8:0 Spielen und 27:0 Sätzen für Konken als verloren und für Altenglan 3 als gewonnen gewertet.

Laut Kostenordnung B.2.12. wird eine Geldstrafe von 50,- EURO wegen Nichtantreten verhängt.
Das Spiel wurde beim Spielleiter nicht abgesagt und das Nichtantreten blieb unbegründet.

Udo Kobza
Kreisspielleiter West WN
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