Urteil Nr. 704 - Bezirkssportwart VS

01.07.2019
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
SV Iggelbach

Der SV Iggelbach erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in höhe von 25 Euro.

Der SV Iggelbach hat die Veriensmeldung nicht fristgerecht bis zum 10.06.2019 abgegeben.

Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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