Urteil Nr. 2071 - Bezirkssportwart WN

16.10.2026
Finanziell: Ja
Betrag: 100 €
TTC Kreimbach-K.

Die zweite Mannschaft des TTC Kreimbach-K. trat zum Pokalspiel gegen die TTG Quirnbach/GM am 12.9. nicht an. Gemäß WO erfolgt die Spielwertung mit 4:0 Spielen und 12:0 Sätzen zugunsten der TTG Quirnbach/GM.
Gemäß Kostenordnung des PTTV wird ferner eine Geldstrafe von 100 Euro wegen Nichtantreten gegen den TTC Kreimbach ausgesprochen

Udo Kobza
Bezirkssportwart WN
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