Urteil Nr. 2025 - Bezirkssportwart WN

01.07.2026
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
SV Börrstadt

Gemäß Kostenordnung des PTTV Nr B.1.3. erhält der SV Börrstadt eine Geldstrafe von 25 Euro wegen Nichteinhalten der Meldefrist zur Terminmeldung (30.6.). Der Heimspieltag der Mannschaft(en) wird auf Sonntag 10:00 festgesetzt

Udo Kobza
Bezirkssportwart WN
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