Urteil Nr. 1981 - Kreisspielleiter Süd VS

30.03.2026
Finanziell: Nein
Nichtantreten

Der TTC Klingenmünster erhält gemäß KstO B, Abschnitt 2.12., 50 € Strafe wegen Nichtantreten zum Spiel am Fr, 06.03.2026, TTC Klingenmünster VI - TTC Klingenmünster VII, KKBSW. Der zust. Spielleiter wurde nicht informiert. Die Geldstrafe wird zurück genommen. Info lag rechtzeitig vor.

Fritz Gensheimer
Kreisspielleiter Süd VS
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