Urteil Nr. 1608 - Bezirkssportwart WS

21.04.2024
Finanziell: Nein
Einspruch VT Contwig

Die VT Contwig hat am 21.04 Einspruch gegenüber des Austragungsortes der Relegation zur Bezirksliga Westpfalz Süd 2023/2024 in Weselberg eingelegt.

Im Protest werden die folgenden 2 Gründe aufgeführt (der Text ist hierbei aus dem Protest herauskopiert):
1) Es gibt keine Möglichkeit nach einem Spiel am Austragungsort zu duschen,
das ist aus unserer Sicht untragbar, vor allen in Anbetracht der Turnierveranstaltung mit 3 Mannschaften.

2) Platzmangel, wir erwarten Zuschauer eventuell auch aus der Jugend, das Turnier ist eine tolle Werbung für unseren Sport. Platz für Gäste oder eine zusätzliche Platte zum aufwärmen ist in Weselberg leider nicht gegeben.


Urteil:
Der Protest wird abgewiesen.

Begründung:
Beide Punkte sind in der W.O. nicht geregelt bzw. explizit gefordert. Es wird keine Dusche zwingend verlangt. Außerdem gibt es auch keine Mindestanforderung an Platz für Zuschauer sowie für das Aufstellen einer weiteren Einspielplatte. Da die Halle in beiden Punkten nicht gegen die Wettspielordnung verstößt ist der Protest abzulehnen.

Gegen das Urteil ist unter Wahrung der Frist und der erforderlichen Form laut Rechtsordnung und laut Kostenordnung des PTTV ein Einspruch beim Verbandsspruchausschuss möglich.

Sebastian Kranitz
Bezirkssportwart WS
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