Urteil Nr. 1564 - Bezirkssportwart VN

22.02.2024
Finanziell: Nein
Protest des VTV Mundenheim

Der Protest des VTV Mundenheim gegen das Endspiel bei den Jungen U19 im Bezirkspokal wird abgewiesen.

Begründung: In WO D 1.3 ist zu lesen: "Mehrfachmeldungen in verschiedenen Alters- oder Leistungsklassen bei einer Veranstaltung sind
grundsätzlich nicht zugelassen." Leider wird in der WO nicht weiter ausgeführt, ob damit Mannschaftswettbewerbe oder Individualwettbewerbe gemeint sind. Wenn man dies auf Mannschaftsturniere bezieht und sehr streng auslegt, hätte TTF Frankenthal nur mit einer Mannschaft am Turnier teilnehmen können. Da dies aber seit Jahrzehnten in Verband anders gehandhabt wird, wird der Protest abgelehnt.

Ein weitere Grund zur Ablehnung ist, dass die Spieler beim Turnier nicht die Altersklasse gewechselt haben. Die Meldung zur jeweiligen Altersklasse erfolgte nicht am Sonntag, sondern bereits mit der Mannschaftsmeldung zu Beginn der Saison, die von den Spielleitern genehmigt wurde.


Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
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