Urteil Nr. 1520 - Bezirkssportwart VN

29.11.2023
Finanziell: Nein
vom 24.11.2023

Der Protest des SVF Ludwigshafen gegen die Wertung des o.g. Spiels wird zurückgewiesen.

Begründung:
In WO A 19.1 ist u.a. zu lesen: "Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden."

Außerdem kann SVF Ludwigshafen die monierte zu niedrige Temperatur nicht durch Messungen belegen. Über die anderen die Spielbedingung betreffenden Umstände hatte Maudach vorher per E-Mail informiert, so dass diese auch keinen Grund für einen Protest darstellen können, denn SVF Lu ist ja zum Spiel angereist.

Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
Zurück zur Übersicht