Urteil Nr. 1027 - Verbandsspielleiter
20.08.2021Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
TTA KASch Vinningen
Der TTA KASch Vinningen erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in Höhe von 25 Euro.
Der TTA KASch Vinningen hat die Terminmeldung nicht fristgerecht bis zum 30.06.2021 abgegeben.
Sascha Lürtzener
Verbandsspielleiter
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