Bekanntmachung Nr. 958 - Vizepräsident Sport

15.12.2022
RES 2022

Hallo Sportkameradinnen und Sportkameraden

Wie in meinem Newsletter bereits angekündigt wurde am Bundestag folgendes beschlossen:
Für die Ermittlung des Reservevermerks im Dezember 2022 gilt:

Die Vorschriften der beiden vorgenannten Absätze von WO H 1.3.1 kommen nicht zur Anwendung.

Im Klartext bedeutet dies, dass für die Vorrunde 2022/2023 kein RES vergeben wird. Haben Spieler die keinen RES hatten, nicht gespielt, bekommen sie auch keinen neuen erteilt.

Spieler die einen RES hatten, mussten 3 Mindesteinsätze bestreiten um diesen gelöscht zu bekommen. Anmerkung: Es handelt sich hier aller Voraussicht nach um Sportlerinnen und Sportler die vor Corona das letzte mal im Einsatz waren.

Anträge über eine mögliche Löschung sind an mich zu senden. RES können nur gelöscht werden, wenn die Spieler die einen RES hatten, in der letzten Halbrunde auch ihre Mindesteinsätze gespielt haben.

In diesem Sinne vorab ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

mit sportlichem Gruß





Peter Baumann
Vizepräsident Sport
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