Bekanntmachung Nr. 88 - Vizepräsident Finanzen

11.02.2018
Rechnungsstellung

Der Gesamtvorstand des PTTV hat festgelegt, dass mit sofortiger Wirkung die Rechnungsstellung der anfallenden Gebühren und Abgaben in zwei Schritten erfolgt:
1. Halbjahresrechnung am 1.02. jeden Jahres für alle Vorgänge vom 01.07. bis 31.12. des Vorjahres.
2. Halbjahresrechnung am 1.08. jeden Jahres für alle Vorgänge vom 01.01. bis 30.06. des aktuellen Jahres.
Die 1. Halbjahresrechnung 2018 wird im Laufe der zweiten Monatshälfte Februar per Mail mit Rechnungsanhang durch die Karteistelle an die Vereine verschickt. Dabei werden auch mögliche Differenzen für die fehlerhafte Rechnungsstellung aus der 2. Halbjahresrechnung 2017 korregiert und verrechnet.
Der Versand der Mails erfolgt an die angegebenen Vereinsadressen unter pttv.de (nicht click-tt!!).
Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass alle Vereine ihre Vereinsadresse unter pttv.de bis zum 15.02.2018 überprüfen und mögliche Änderungen der Karteistelle unverzüglich mitteilen.

Walfried Hutter
Vizepräsident Finanzen
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