Bekanntmachung Nr. 479 - Datenschutzbeauftragter

28.02.2020
Hinweise zum Datenschutz

An alle Vereine

Die mit viel Getöse vor knapp zwei Jahren in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung hat dabei auch viel Verwirrung und Unruhe gestiftet. Zwar ist nach wie vor keine Panik angebracht. Gerade Vereine sind jedoch gut beraten sich mit den für sie relevanten gesetzlichen Änderungen vertraut zu machen. Ich weise daher an dieser Stelle auf die Ausführungen für Vereine zum Datenschutz hin und die beiden Musterformulare (https://www.pttv.de/index.php?content=service_datenschutz_vereine).
Ausdrücklich möchte ich auf das „Verarbeitungsverzeichnis“ hinweisen, welches wohl für jeden Verein, v.a. auch wegen den regelmäßigen Eingaben im Ergebnisportal, (leider) relevant sein dürfte.
Zudem empfehle ich v.a. den Einspartenvereinen (im Mehrspartenverein trägt dafür der Hauptverein die Verantwortung), insbesondere wenn sie mehrere Mannschaften am Start haben, die Installation eines Datenschutzbeauftragten zu erwägen.




Jürgen Harz
Datenschutzbeauftragter
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