Bekanntmachung Nr. 309 - Vizepräsident Finanzen

02.03.2019
Urteile

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, das ausgesprochene Urteile zwecks Klarheit und Übersichtlichkeit nicht verändert oder überschrieben werden dürfen. Sollte sich ein neuer Tatbestand ergeben ist das ausgesprochene Urteil zu stornieren und neu auszusprechen. Dies gilt für finanzielle und nicht finanzielle Urteile. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Urteile zeitnah ausgesprochen werden.

Walfried Hutter
Vizepräsident Finanzen
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