Urteil Nr. 917 - Verbandsspielleiter

29.09.2020
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
SV Alsenbrück-Langmeil

Der SV Alsenbrück-Langmeil erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in höhe von 25 Euro.

Der SV Alsenbrück-Langmeil hat die Veriensmeldung nicht fristgerecht bis zum 10.06.2020 abgegeben.

Sascha Lürtzener
Verbandsspielleiter
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