Urteil Nr. 913 - Bezirkssportwart VS

12.08.2020
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
TSG Haßloch

Die TSG Haßloch erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in höhe von 25 Euro.



Die TSG Haßloch hat die Veriensmeldung nicht fristgerecht bis zum 10.06.2020 abgegeben.

Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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