Urteil Nr. 851 - Kreisspielleiter Süd VS

21.01.2020
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
Keine Vereinsmeldung für RR

Der ASV Joola Landau erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen in Höhe von 25 Euro.
Die Mannschaftsmeldung zur Rückrunde wurde nicht fristgerecht bis zum 22.12.2019 abgegeben.

Fritz Gensheimer
Kreisspielleiter Süd VS
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