Urteil Nr. 1175 - Vizepräsident Sport

16.02.2023
Finanziell: Ja
Betrag: 800 €
Disziplinarangelegenheit gegen den ASV Sembach

Urteil gegen den ASV Sembach

Der Spieler Kall des ASV Sembach erhält gemäß Kostenordnung B 1.5 wegen grob unsportlichem Verhalten / Beleidigung eines anderen Vereins eine Strafe in Höhe von 500.- Euro. Weiterhin wird er gemäß § 29 Nr. 2 Rechtsordnung für einen Zeitraum von 1 Jahr für alle Spiele gesperrt. Die Sperre wurde wie es die Rechtsordnung vorsieht, durch den Verbandssportausschuss bestätigt.
Die Spieler Frank Langhoff, Benjamin Langhoff und Luca Sero erhalten je eine Geldstrafe von 100 Euro. Sie erhalten keine Sperre.
Die Gesamtstrafe von 800 Euro wird unter Vereinshaftung ausgesprochen.

Sachverhalt:

Am 22.04.2022 führte der SV Otterberg, hier der Abteilungsleiter der TT Abteilung, Herr Horn, Beschwerde darüber, dass der SV Otterberg nach einem Pokalspiel auf einem Bild von Spielern des ASV Sembach verunglimpft und beleidigt wurde.
Dieses Bild wurde über einen Whatsapp Status des Spielers Kall geteilt.
Da einige der Spieler des SV Otterberg diesen Status sehen konnten, wandten sie sich an ihren Abteilungsleiter, damit diesem Treiben Einhalt geboten werden soll. Dieser wandte sich mit dem Bild und einer Protestnote an die Gesamtvorstandschaft des PTTV. Dort wurde, da das Schreiben aus Sicht des GSV nicht als Antrag zu sehen war, der Kontrollausschuss mit Datum vom 07.05.2022 damit beauftragt sich der Sache anzunehmen.
Der Kontrollausschuss hat nun den Sachverhalt geprüft und den Vorfall als grob unsportlich und beleidigend eingestuft. Mit Datum vom 16.05.2022 wurde daher vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Helmut Schneider, offiziell Antrag gestellt, ein Disziplinarverfahren gegen den ASV Sembach zu führen und mir als höchstem Sportwart die Ermittlungen und Urteilsfindung übergeben.

Auf dem oben angegeben Bild waren die Spieler Langhoff, Langhoff und Sero zu sehen wie sie in der Halle des ASV Sembach jeweils eine Faust mit ausgetrecktem Mittelfinger (Fuck Geste/Stinkefinger) in die Kamera hielten. Unter dem Foto steht „Grüße an den SV Otterberg“. Das Foto muss unmittelbar nach dem Pokalspiel des ASV Sembach gegen den SV Otterberg aufgenommen worden sein.

In der Folge wurde dem ASV Sembach, hier dem Abteilungsleiter, Sportkamerad Hack, Gelegenheit gegeben sich zu der Disziplinarangelegenheit zu äußern und Stellung zu beziehen. Dazu wurde ihm sowohl der Sachverhalt als E-Mail, als auch per Post mit den gesamten Unterlagen zugeschickt.

Am 18.05.2022 meldete sich der Spieler Kall per E-Mail und gab an, dass er das Bild in seinem Status veröffentlicht habe. Die 3 Spieler hätten ihm das Foto als Urlaubsgruß (er weilte zu diesem Zeitpunkt in Spanien) geschickt. Mit der Veröffentlichung hätten diese nichts zu tun.
Weiterhin bestreitet er die Zuständigkeit des PTTV und sieht eher die ordentliche Gerichtsbarkeit, hier die spanische Staatsanwaltschaft zuständig.

Am 19.05.2022 ging dann eine weitere Mail bei mir ein. In dieser Mail stellt der Spieler Kall einen Befangenheitsantrag „als Sprecher des Vorstandes“ des ASV Sembach. Weiterhin beschuldigt er den Vizepräsident Sport hier eine Verunglimpfung und eine Vorverurteilung zu begehen und fordert mich zum Rücktritt auf. Des Weiteren droht er im Falle der weiteren Vorgehensweise mit Strafanzeige gegen meine Person.

Am 26.05. meldete sich der Abteilungsleiter bei mir, gab an das Bild nicht erhalten zu haben und fragte nach ob die Angelegenheit mittlerweile durch den Spieler Kall geklärt sei. Er bekam daraufhin von mir alle bis dahin gesandten Mails in Kopie und wurde nochmals auf die Antwortfrist 06.06.2022 hingewiesen.


Das Urteil ist damit in mehreren Aspekten zu begründen:

? Ich wurde als Ermittlungsführer und dann auch als Urteilsfinder vom Gesamtvorstand auf Antrag des Kontrollausschusses eingesetzt. Ein Befangenheitsantrag kann in dieser Phase des Verfahrens nicht gestellt werden. (Siehe Rechtsordnung)

? Durch das Veröffentlichen des Posts wurde bewusst eine Öffentlichkeit gewählt die dem Besitzer des Whatsapp Accounts bewusst war. Hätte er den Kreis einschränken wollen, hätte er den Post privat teilen oder nur einer bestimmten Gruppe zugänglich machen können. Er selbst wusste, welchen Personenkreis er hiermit erreicht, eine Öffentlichkeit war somit hergestellt, der Adressat genauso getroffen wie es beabsichtigt wurde. Damit ist hier aus meiner Sicht Vorsatz gegeben.

? Die „Fuck Geste/Stinkefinger“ ist allgemein als Beleidigung anerkannt und bedarf in diesem Zusammenhang keiner weiteren Erläuterung.

? Diese Beleidigung wird mit dem Text „Grüße an den SV Otterberg“ noch untermauert. Damit ist nicht eine einzelne Person beleidigt worden, sondern ein unbestimmter Kreis von Spielern, Funktionären und Unterstützer des SV Otterberg.

? Der ASV Sembach wurde von mir aufgefordert zur Sache Stellung zu beziehen. Er hat dies durch den Spieler Kall getan, zur Aufklärung des Sachverhaltes wurde nichts beigetragen, außer dem was oben geschrieben ist.

? Von Seiten des ASV Sembach kam keinerlei Bedauern und keinerlei Entschuldigung gegenüber dem SV Otterberg. Im Gegenteil, man zog sich zurück auf eine sehr mysteriöse Auslegung des Sachverhaltes.

? Weiterhin wurde auch vom Abteilungsleiter nicht geantwortet, die Frist und ein Sicherheitspuffer von 14 Tagen wurde ohne Angaben von Gründen, nicht eingehalten.

? Die 3 abgebildeten Spieler wurden gem. Bußgeldkatalog mit einer der Höhe nach üblichen Strafe belegt. Eine Sperre ist hier nicht angezeigt.

? Der Spieler Kall ist bereits wegen Beleidigung im Verband aufgefallen. Er ist damit als Wiederholungstäter anzusehen, die Strafe wurde daher hoch gesetzt. Die Sperre tritt sofort in Kraft.

? Einen wie auch immer sinnlosen Antrag wegen Befangenheit zu stellen ist die eine Sache und der rechtlichen Unkenntnis des Spielers geschuldet.
Die Aufforderung zum Rücktritt ist seine persönliche Meinung die ich zur Kenntnis nehme.
Dem Vizepräsident Sport in Ausübung seiner Tätigkeit mit Strafanzeige zu drohen wegen einem Ermittlungsverfahren das durch den Spieler selbst verursacht wurde ist nicht nur paradox sondern auch mehr als dreist.

Aufgrund der Gesamtschau auf das Verfahren, der begangenen Beleidigung gegenüber dem SV Otterberg und seiner Anhänger, sowie der Uneinsichtigkeit und dem Fehlen von Reue, war das Urteil wie oben zu fällen.

Die Sperre des Spielers Kall wurde aufgrund seines dreisten und absolut uneinsichtigen Verhaltens beantragt und vom Verbandssportausschuss genehmigt.
Es kann nicht hingenommen werden, dass einzelne Spieler oder Mannschaften, andere Spieler beleidigen oder verunglimpfen. Wenn es um einen ganzen Verein geht, ist das Verhalten umso schlimmer zu bewerten, da hier eine Atmosphäre von Respektlosigkeit und Hass geschürt wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass weder die Spieler noch der Abteilungsleiter hier ihr Verfehlen einsehen und sich entschuldigen, sie haben sich noch nicht mal in dem Verfahren geäußert.
Jeder von uns möchte seinem Hobby nachgehen und sich sportlich betätigen. Dies sollte in einer Atmosphäre des gegenseitigen Respektes und Fairplay geschehen. Beleidigungen und Verunglimpfungen haben dabei nichts zu suchen.

Gegen das Urteil sind die in der Rechtsordnung aufgeführten Rechtsbehelfe gemäß § 1 zulässig. Hierbei sind die in § 9 der Rechtsordnung angegebenen Fristen einzuhalten, weiterhin unterliegen diese auch der Gebührenpflicht aus § 11 der Rechtsordnung. Die Höhe der Gebühr kann der Kostenordnung entnommen werden.

Waldfischbach 11.07.2022

Peter Baumann
Vizepräsident Sport
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