Urteil Nr. 1166 - Bezirkssportwart VS

13.10.2022
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
SV Spirkelbach

Der SV Spirkelbach erhält eine Strafe nach Kostenordnung B 1.3 wegen Nichteinhalten von Meldefristen und Sonstigen in Höhe von 25 Euro.
Der SV Spirkelbach hat die Vereinsmeldung nicht fristgerecht bis zum 10.06.2022 abgegeben.

Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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