Urteil Nr. 888 - Kreisspielleiter Süd VS

05.03.2020
Finanziell: Ja
Betrag: 10 €
Einsatz eines nicht spielberechtigen Spielers

Der TTV Römerbad Jockgrim erhält gemäß KstO B, Strafen Nr. 2.10, 10 € Strafe wegen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers. Das Spiel FVP Maximiliansau II - TTV Römerbad Jockgrim, vom 08.02.2020, Kreisliga Süd Herren wird mit 2:0 Punkten und 9:0 Spielen zu Gunsten von FVP Maximiliansau II gewertet.

Begründung: Bei TTV Römerbad Jockgrim wurde der nicht spielberechtigte JES-Spieler Reil Eric auf Pos. 6 eingesetzt.
Info: JES-Spieler dürfen nur in der gemeldeten MS eingesetzt werden (vgl. WO H.1.4.2).

Fritz Gensheimer
Kreisspielleiter Süd VS
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