Urteil Nr. 840 - Bezirksschülerwart VS

22.12.2019
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
Nichtantreten

Mo., 25.11.2019 VfL Duttweiler (sw) – TTC Klingenmünster (Bezirksliga Jungen 15)
Die Mannschaft des VfL Duttweiler bestand aus nur zwei Spielerinnen und konnte somit nicht in der erforderlichen Mindeststärke antreten. Das Spiel wird wegen Nichtantretens nach WO E3.2 mit 0:2 Punkten und 0:6 Spielen für VfL Duttweiler als verloren gewertet. Wegen WO E3.1 werden die ausgetragenen Einzel für die Berechnung der TTR-Werte nicht berücksichtigt. Der VfL Duttweiler erhält eine Strafe in Höhe von 25 € laut KO B2.12.

Jürgen Wissing
Bezirksschülerwart VS
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