Urteil Nr. 825 - Kreisspielleiter West WN

09.02.2020
Finanziell: Nein
M.-Spiel Kreisklasse A West-Süd

Das Urteil gegen den FZC Lambsbachtal vom 24.11. (Nr 821) wird hiermit hinsichtlich der Geldstrafe zurückgenommen. Die Spielwertung bleibt

Begründung:

Der Verein hat der Vorschrift der WO Genüge getan und das Spiel beim Spielleiter mit Begründung des Nichtantretens (Spielermangel) abgesagt. Die Mail kam nicht auf meinem Rechner an, wurde aber nachträglich vom TTC Brücken an mich weitergeleitet.

Udo Kobza
Kreisspielleiter West WN
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