Urteil Nr. 825 - Kreisspielleiter West WN
09.02.2020Finanziell: Nein
M.-Spiel Kreisklasse A West-Süd
Das Urteil gegen den FZC Lambsbachtal vom 24.11. (Nr 821) wird hiermit hinsichtlich der Geldstrafe zurückgenommen. Die Spielwertung bleibt
Begründung:
Der Verein hat der Vorschrift der WO Genüge getan und das Spiel beim Spielleiter mit Begründung des Nichtantretens (Spielermangel) abgesagt. Die Mail kam nicht auf meinem Rechner an, wurde aber nachträglich vom TTC Brücken an mich weitergeleitet.
Udo Kobza
Kreisspielleiter West WN
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