Urteil Nr. 822 - Kreisspielleiter West WN

09.02.2020
Finanziell: Nein
Ergebniseingabe am 23.11.

Der TTC Brücken wird hiermit ermahnt die Eingabe von Spielergebnissen erst NACH DEM AMTLICHEN TERMIN vorzunehmen.

Begründung:

Am 23.11. trat der FZC Lambsbachtal zum Meisterschaftsspiel gegen den TTC Brücken 5 nicht an. Spielbeginn war 19:00 Uhr, die Eintragung als Nichtantreten des Gegners erfolgte aber schon um 13:02 Uhr.

Ein Hinweis auf eine gescheiterte Spielverlegung erfolgte um 10:28 Uhr seitens des TTC Brücken. Im verbliebenen Zeitraum bis zum Spielbeginn hätte der FZC Lambsbachtal das Spiel mit Begründung beim Spielleiter absagen können (siehe hierzu auch das entsprechende Urteil) oder aber er hätte pünktlich zum Spielbeginn am Austragungsort erscheinen können, was dann nachträglich zu weiteren Irritationen geführt hätte.

Bitte zukünftig darauf achten, dass ein NICHTANTRETEN erst NACH DEM OFFIZIELLEN SPIELBEGINN (und entsprechend der WO geltenden Wartezeit) erfolgt.

Udo Kobza
Kreisspielleiter West WN
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