Urteil Nr. 814 - Kreisspielleiter West WS
25.11.2019Finanziell: Ja
Betrag: 10 €
Unvollständiges Antreten
Die BTTF Zweibrücken erhalten gemäß Kostenordnung Nr. 17 - wegen unvollständigem Antreten zu Meisterschaftsspiel der Kreisliga West, TV 1880 Zweibrücken- Ixheim gegen BTTF Zweibrücken III ausgetragen am 25. Oktober 2019 eine Strafe von 10,00 Euro. Es fehlte ein Spieler.
Walter Morgenthaler
Kreisspielleiter West WS
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