Urteil Nr. 783 - Bezirkssportwart VS
25.10.2019Finanziell: Ja
Betrag: 50 €
SV Iggelbach
Der SV Iggelbach erhält gemäß Kostenordnung B 2.12 eine Strafe von 50
Euro wegen nicht Antreten zum Verbandsspiel am 12.10.2019.
SV Iggelbach 2 ist nicht zum Pokalspiel im Kreisklassenpokal in Duttweiler angetreten.
Seitens des Vereins erfolgte keine Absage an mich.
Sascha Lürtzener
Bezirkssportwart VS
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