Urteil Nr. 730 - Bezirkssportwart VN
22.08.2019Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
Nichteinhalten der Meldefrist
Wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vereinsmeldung erhält TVF Gönnheim laut Kostenordnung B 1.3 eine Strafe von 25€.
Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
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