Urteil Nr. 730 - Bezirkssportwart VN

22.08.2019
Finanziell: Ja
Betrag: 25 €
Nichteinhalten der Meldefrist

Wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vereinsmeldung erhält TVF Gönnheim laut Kostenordnung B 1.3 eine Strafe von 25€.

Dieter Weber
Bezirkssportwart VN
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