Urteil Nr. 436 - Kreisspielleiter Ost WN

09.11.2018
Finanziell: Ja
Betrag: 15 €
Verspätete Ergebniseintragung

Der SV Katzweiler erhält gemäß Kostenordnung B 2.5 eine Geldstrafe von 15€, da das Ergebnis erst nach Aufforderung am 4.10. eingetragen wurde.

Marcel Dohmen
Kreisspielleiter Ost WN
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