Urteil Nr. 355 - Bezirkssportwart WS

25.09.2018
Finanziell: Ja
Betrag: 40 €
Fehlen beim Bezirkstag

Wegen Fehlens beim 2. Bezirkstag am 10.08.2018 in Höheinöd erhält der TV Germania Horbach gem. Kostenordnung B 1.6 eine Strafe in Höhe von 40.- Euro.

Sebastian Kranitz
Bezirkssportwart WS
Zurück zur Übersicht