Urteil Nr. 354 - Bezirkssportwart WS
27.09.2018Finanziell: Ja
Betrag: 40 €
Fehlen beim Bezirkstag
Wegen Fehlens beim 2. Bezirkstag am 10.08.2018 in Höheinöd erhält die VT Zweibrücken gem. Kostenordnung B 1.6 eine Strafe in Höhe von 40.- Euro.
Sebastian Kranitz
Bezirkssportwart WS
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