Urteil Nr. 1878 - Bezirksjugendwart WS

21.11.2025
Finanziell: Ja
Betrag: 10 €
Einsatz nicht spiel- bzw. einsatzberechtigter Spieler/innen

Der TTC Nünschweiler erhält gemäß KstO B, Strafen Nr. 2.10 eine Strafe in Höhe von 10 Euro wegen des Einsatzes eines nicht spiel - bzw. einsatzberechtigten Spielers im Spiel der Bezirksliga Jugend 19 TTC Nünschweiler - TTC Höhfröschen am 01.11.2025.

Außerdem wird das Spiel mit mit 0:2 Punkten, 0:10 Spielen und 0:30 Sätzen für den TTC Höhfröschen als gewonnen gewertet.


Sebastian Kranitz
Bezirksjugendwart WS
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