Bekanntmachung Nr. 443 - Kreisspielleiter West WN

24.11.2019
Vorzeitige Eingabe bei NA-Spielen

Aktuell wurde ein Ergebnis, bzw. Nichtantreten noch vor dem offiziellen Spielbeginn getätigt. Der Tatbestand des Nichtanrtetens ist aber erst nach dem offiziellen Spielbeginn plus Wartezeit laut WO gegeben. Ein vorzeitige Eingabe vor dem Spielbeginn ist zwar nicht mit Sanktionen belegt, könnte aber im Extremfall zu weiteren Konflikten führen, bspw. wenn der Gegner dann doch noch zum Spiel erscheint.

Wenn eine Gegnermannschaft ein Spiel offiziell absagt so ist dies dem Spielleiter mitzuteilen und ein Nachweis der Absage - mail oder fax - zu führen, bzw. das Nichtantreten des Gegners erst nach offziellem Spielbeginn einzugeben.


Udo Kobza
Kreisspielleiter West WN
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